News

17.10.2011

Kennzeichnung ab Juni 2015
Aerosole der Kategorie 1 "hochentzündlich" und Kat. 2 "entzündlich" sind ab dem 1.6.2015 mit dem unten stehenden Warn-Symbol (Mindestgröße 10 x 10 mm) zu kennzeichnen. Der Abverkauf der Aerosole, die noch nach der "alten" Zubereitungsrichtlinie 199/45/EG gekennzeichnet sind, muss bis zum 1.6.2017 erfolgen.




16.08.2011

Aerosol-Schulung 2011
Am Mittwoch 23. November und Donnerstag 24. November 2011 findet bei der Firma FRIKE Cosmetic AG in Ebnat-Kappel/SG eine Aerosol-Schulung statt.

Entnehmen Sie detaillierte Informationen dem beiliegenden PDF.

Aerosol-Schulung Nov 2011


11.01.2011

Aerosol Forum Paris
Aerosol Forum in Paris 8.-9. März 2011

Aerosol Forum


22.12.2010

GV Swiss Aerosol Verband 2011
Die GV 2011 des Swiss Aerosol Verbandes findet provisorisch am Freitag 01.07.2011 bei der Firma WILCO in Wohlen statt.
Weitere Infos folgen


01.04.2010

Bedeutung der europäischen VOC-Gesetzgebung für Lack-Aerosole
Am 1.1.2007 trat die so genannte „Decopaint-Richtlinie“ 2004/42/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC ) in Farben und Lacken in Kraft.



Die Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG umfasst erstens Beschichtungsstoffe für Gebäude, Gebäudedekorationen und Einbauten in Gebäude. In Anhang I „Anwendungsbereich“, Artikel 1, dieses Gesetzes werden die betroffenen Produkte in 12 Unterkategorien beschrieben. Aerosole sind hier ausdrücklich ausgenommen. Vergleiche Anhang I, erster Satz des Artikel 1: „...Produkte mit Ausnahme von Aerosolen“.

Dies bedeutet, dass alle Lacksprays für den dekorativen Sektor weiterhin uneingeschränkt verkauft werden können, nicht gekennzeichnet werden müssen und selbstverständlich auch nicht den ab 2010 gültigen, niedrigeren VOC-Werten unterliegen (vergleiche Anhang II, A. „Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken“).



Zweitens umfasst diese Richtlinie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung.
Im Anhang I, Artikel 2.1 werden die betroffenen Produkte in Unterkategorien beschrieben. In Artikel 2.1 e) werden die Speziallacke beschrieben, bzw. definiert und hier werden Aerosole ausdrücklich genannt.

Dies bedeutet, dass alle Lacksprays, die für die Fahrzeugreparaturlackierung eingesetzt werden erstens den VOC-Höchstwert, der für die Produktkategorie
2.1 e) Speziallacke festgesetzt wurde (=840g/l), unterschreiten müssen und zweitens unterliegen diese Lacksprays damit der Kennzeichnungspflicht (siehe Artikel 4 des Gesetzes).

Kennzeichnungs-Beispiel für ein Lackspray für die Fahrzeugreparaturlackierung:
2004/42/II B (e), VOC max. 840g/L, VOC 682g/L



1 VOC=Volatile organic compounds, flüchtige, organische Inhaltsstoffe, z.B.: Lösemittel, Treibgase

Richtlinien


07.07.2008

REACH - Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien
Am 01.06.2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit auf die Hersteller und Importeure in der EU. Sie müssen künftig überzeugend darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten.

REACH Broschüre


31.03.2008

Jahresversammlung CEPE
Die diesjährige Jahresversammlung des europäischen Lackverbandes CEPE findet am
25./26. September 2008 in Berlin statt.

Terminankündigung


31.01.2007

Jubiläumsfeier - "40 Jahre Schweizerischer Aerosol-Verband"
Anlässlich unserer ordentlichen Mitgliederversammlung vom Freitag 15. Juni 2007 möchten wir mit einem besonders schönen Rahmenprogramm das 40-jährige Bestehen unseres Verbandes feiern. Ausgangspunkt wird Luzern sein, wo wir uns um 10.00 Uhr einfinden werden. Genaue Angaben zu Ort und Programm werden in einer separaten Einladung anfangs März verschickt.



08.02.2005

Umwelt Forschungs-Programm
Eine neu geschaffene Website informiert über das Umwelt Forschungs-Programm der Europäischen Union:

http://europa.eu.int/comm/research/environment/index_en.htm


08.02.2005

Freier Zugriff auf EUROSTAT-Daten
EUROSTAT, das Statistik-Büro der Europäischen Union, ermöglicht ab sofort freien Zugriff auf Angaben und Veröffentlichungen. Mehr als 300 Millionen Daten sind unter folgender Internetadresse verfügbar:

http://europa.eu.int/comm/eurostat